Wir bilden in den nachfolgenden
Führerscheinklassen aus
Fahrzeuge
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen.
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungs- motoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Mindestalter: 15 Jahre (nur innerhalb Deutschlands)
Ab 16 Jahre unbeschränkt.
Fahrzeuge
Krafträder mit Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Fahrzeuge
Krafträder mit Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Mindestalter: 18 Jahre
Fahrzeuge
Krafträder mit Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre für 3-rädrige Kfz.
Mit einer Leistung von mehr als 15 kW
oder
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mind. 2 Jahren
(praktische Prüfung erforderlich)
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
!! Berechtigt nur das Führen von Automatik betriebenen Kraftfahrzeugen !!
Mindestalter: 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre
Fahrzeuge
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer, auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Die Ausbildung erfolgt überwiegend auf einem Automatikfahrzeug.
Mindestens 10 Übungsstunden müssen auf einem Schaltfahrzeug erfolgen, diese sind gesetzlich vorgeschrieben, sowie eine abschließende Prüfung (Nachweis der Schaltkompetenz).
Mindestalter: 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre
Achtung!
Wer bisher eine Beschränkung mit der Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen hatte, kann diese durch die Schulung auf einem Schaltfahrzeug im Sinne von B197 ohne Praxisprüfung (nur Nachweis der Schaltkompetenz) austragen lassen und kann hiernach auch Schaltfahrzeuge fahren.
Fahrzeuge
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3 500 kg.
Mindestalter: 17 Jahre (BF17) / 18 Jahre
Fahrzeug
Mofa mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und mit einem Hubraum von maximal 50 ccm.
Keine Führerscheinklasse!
Nach erfolgreich abgelegter theoretischen sowie praktischen Prüfung, erhält der Bewerber eine Prüfbescheinigung.
Mindestalter: 15 Jahre